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Wozu braucht man eine Haftpflichtversicherung?
Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Das ist sinngemäß die Aussage des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches. (§ 1295 (1) ABGB).
Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig angerichtet wurde.
Die private Haftpflichtversicherung deckt fahrlässig, grob fahrlässig und bedingt vorsätzlich angerichtete Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme ab.
Da die Haftung per Gesetz nicht begrenzt ist, ist das Haftungsrisiko ohne Haftpflichtversicherung vollkommen unkalkulierbar.
Egal, ob man als Fußgänger/in oder Radfahrer/in einen Unfall verursacht oder nur bei Freunden Rotwein auf den Teppich verschüttet:
Die Haftpflichtversicherung bietet Schutz.
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