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Über die Haftpflichtversicherung sind immer nur die Schäden Dritter abgesichert. Um die Schäden am eigenen Fahrzeug abzudecken, wird eine Kaskoversicherung empfohlen.
Die Kaskoversicherung schützt bei Unfall, Diebstahl, Brand-, Hagel/Sturm- und Glasbruchschäden sowie bei Wildunfällen.
Im Rahmen einer Kaskoversicherung sind auch Schäden am Fahrzeug mitversichert, und zwar auch dann, wenn sie von der Fahrerin, bzw. vom Fahrer selbst verursacht wurden. Ebenfalls abgedeckt sind Vandalismusschäden (z.B. der mit Hausschlüssel gezogene Kratzer im neuen Metallic-Lack).
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Geld zurück bei Unfall mit Neuwagen Der Versicherer garantiert, dass Sie in den ersten drei Monaten 100% des Listenpreises, maximiert mit der Höhe des Listenpreises erhalten und somit keinen Verlust erleiden. Ab dem vierten Monat werden immer noch 95% und ab dem siebenten bis zum 12. Monat 90% des Kaufpreises ausbezahlt.
oder über den Grobfahrlässigkeitsschutz Überfahren einer Stopp-Tafel mit überhöhter Geschwindigkeit Fahren mit Sommerreifen auf einer Schneefahrbahn Kfz ohne Handbremse und eingelegtem Gang auf abschüssigem Weg abgestellt u.v.a.m.
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A-1120 Wien Eichenstraße 4a/2/4 || Telefon+Fax: +43-1-810 01 17 || info(at)versicherungen-wien.at |
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