PERSONALVORSORGE |
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Betriebliche Versicherung nach § 3/1/15a EStG |
Wie können Sie Ihre Mitarbeiter (oder eine gleichgestellte, klar definierte Personengruppe) sinnvoll motivieren?
Gehaltserhöhungen die bisher geläufigste Form müssen versteuert werden und verlieren daher an Attraktivität. Sie suchen eine Alternative?
Der Staat bietet Ihnen dazu eine besondere Möglichkeit:
Zahlungen in eine Lebens- (Kranken- oder Unfallversicherung) sind für jeden Arbeitnehmer bis zu max. EUR 300,-- pro Jahr und Dienstnehmer als Betriebsaufwand in voller Höhe absetzbar.
Vorteile für das Unternehmen:
Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen Motivationsinstrument Lohnnebenkosten entfallen Keine Sozialversicherungsbeiträge kein Verwaltungsaufwand
Vorteile für den Mitarbeiter:
keine Lohnsteuer und Sozialabgaben zusätzliche Hinterbliebenenvorsorge ab Beginn höherer Nettoertrag als bei Gehaltserhöhung in gleicher Höhe Die Ansprüche sind für den Arbeitnehmer unverfallbar Beiträge sind zur Gänze Betriebsausgaben für den Arbeitgeber
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne mehr Informationsmaterial zu.
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