Weil Versichern Vertrauenssache ist...
BETRIEB & GEWERBE / Personalvorsorge

PERSONALVORSORGE
 
Betriebliche Versicherung nach § 3/1/15a EStG

Wie können Sie Ihre Mitarbeiter (oder eine gleichgestellte, klar definierte Personengruppe) sinnvoll motivieren?

Gehaltserhöhungen – die bisher geläufigste Form – müssen versteuert werden und verlieren daher an Attraktivität.
Sie suchen eine Alternative?

Der Staat bietet Ihnen dazu eine besondere Möglichkeit:

Zahlungen in eine Lebens- (Kranken- oder Unfallversicherung) sind für jeden Arbeitnehmer bis zu max. EUR 300,-- pro Jahr und Dienstnehmer als Betriebsaufwand in voller Höhe absetzbar.

Vorteile für das Unternehmen:

• Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen
• Motivationsinstrument
• Lohnnebenkosten entfallen
• Keine Sozialversicherungsbeiträge
• kein Verwaltungsaufwand

Vorteile für den Mitarbeiter:

• keine Lohnsteuer und Sozialabgaben
• zusätzliche Hinterbliebenenvorsorge ab Beginn
• höherer Nettoertrag als bei Gehaltserhöhung in gleicher Höhe
• Die Ansprüche sind für den Arbeitnehmer unverfallbar
• Beiträge sind zur Gänze Betriebsausgaben für den Arbeitgeber

Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne mehr Informationsmaterial zu.


A-1120 Wien Eichenstraße 4a/2/4 || Telefon+Fax: +43-1-810 01 17 || info(at)versicherungen-wien.at

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